Pat*innenschaften können bei der Arbeitsmarktintegration auf vielfältige Weise unterstützen. Um sich zu wirksamen Allianzen in diesem Bereich auszutauschen, trafen sich verschiedene Pat*innenschafts- und Mentoringprojekte im Bundesprogramm »Menschen stärken Menschen« am 16. Juni zu einem Fachaustausch mit Carmen Kammer, Referentin in der Bundesagentur für Arbeit, Fachbereich Kundenkernprozess Arbeitsuchende im SGB II.
Eine vom BBE-Projekt „Pat*innen, Mentor*innen, Lots*innen“ durchgeführte Umfrage im Kreis der Programmträger*innen des Bundesprogramms »Menschen stärken Menschen« zeigt Chancen und Herausforderungen von Pat*innenschaften im Bereich der Arbeitsmarktintegration. Grundsätzlich schätzt die Mehrheit der befragten Organisationen die Wirkung von Pat*innenschaften im Bereich der Arbeitsmarktintegration als sehr hoch ein. Mittels erhobener Wirkungsbereiche zeigte sich, dass Pat*innenschaften auf vielfältigen Wegen die beruflichen Entwicklungen von Pat*innnen und Mentees unterstützen können: Bei der Vermittlung von Sprachkenntnissen, bei Bewerbungsprozessen und Bildungsübergängen sowie bei der Informationsvermittlung über Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.
Bedarfe an der Schnittstelle von Pat*innenschaftsprojekten und Behörden
Aus der Umfrage gingen auch Herausforderungen bei der Begleitung der Arbeitsmarktintegration hervor: Die hohe Komplexität des deutschen Ausbildungswesens, unzureichende Ressourcen etwa für Sprachkurse oder Fortbildungen sowie bürokratische Hürden bei der Anerkennung von Schulabschlüssen und Aufenthaltstiteln. Deutlicher Bedarf besteht vor diesem Hintergrund in einer koordinierten Zusammenarbeit mit Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern. Denn Pat*innen können für Mentees wichtige Ansprechpartner*innen bei der Kommunikation mit und der Begleitung zu staatlichen Angeboten der Arbeitsmarktintegration sein. Vor diesem Hintergrund lud der BBE-Fachworkshop Teilnehmende zu einem Austausch mit Carmen Kammer von der Bundesagentur für Arbeit, Fachbereich Kundenkernprozess Arbeitsuchende im SGB II ein.
Gelingensbedingungen für erfolgreiche Arbeitsmarktintegration
Aus der Perspektive der Bundesagentur und den Erfahrungen unter anderem aus dem Job-Turbo zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen sind Netzwerke und Kooperationen für eine gelungene Begleitung in Ausbildung oder Arbeit von zentraler Bedeutung. Diese Erfahrungen sind aber auch auf weitere Kund*innen der Arbeitsagentur übertragbar. Wenn Bildungsträger, Behörden (u.a. Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), Migrant*innenselbstorganisationen (MSOs), Wohlfahrtsverbände, Kammern und Unternehmen kooperieren, verbesserten sich die Erfolgschancen bei der Arbeitsmarktintegration erheblich. Denn für die gelungene Aufnahme einer Beschäftigung seien viele Begleitfaktoren, wie etwa Weiterbildungsmöglichkeiten, Kinderbetreuungsangebote, regionale Mobilität, Transparenz über Förderleistungen zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme ausschlaggebend.
Bei geflüchteten Menschen kommen Themen wie Transparenz zu den Möglichkeiten des berufsbegleitenden Spracherwerbs, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Transparenz zur Bleibeperspektive für die Betroffenen selbst aber auch für die Arbeitgeber hinzu. Gerade hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, kann eine individuelle Begleitung einzelner Personen durch engagierte Pat*innen die Beratung- und Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit ergänzen. Staatliche Behörden sollten zivilgesellschaftliche Organisationen daher als relevante Akteure zur Lösung dringlicher gesellschaftlicher Fragen wahrnehmen und proaktiv Kooperationen eingehen, um diesen Herausforderungen im Netzwerk begegnen zu können
Die Rolle von Pat*innenschaften bei der Begleitung in den Arbeitsmarkt
Pat*innenschaften können keine Fachberatung ersetzen, aber in herausfordernden Situationen sowohl organisatorisch als auch emotional unterstützen. Auch Carmen Kammer betonte aus ihrer Erfahrung, dass es wichtig sei, Vertrauensverhältnisse aufzubauen, um gerade junge Menschen erfolgreich in eine Ausbildung oder in Arbeit zu vermitteln. Die Begleitung bei einem Vorstellungsgespräch könne beispielsweise bereits einen zentralen Beitrag leisten. Wo Zuständigkeiten der Behörden an Grenzen stoßen, können Pat*innen im privaten Umfeld ihrer Mentees verlässliche Ansprechpartner*innen sein.
Pat*innenschaften können eine enge Begleitung im Alltag bieten, die sich positiv auf die berufliche Orientierung auswirken kann. Durch die persönliche Begegnung und das Etablieren einer Vertrauensbasis, können Pat*innen staatliche Unterstützungsangebote auf einer persönlichen Ebene ergänzen. So kann etwa die sozial-emotionale Beziehung das Durchhaltevermögen der Mentees im Ausbildungsprozess stärken. Pat*innen können bei bürokratischen Prozessen unterstützen oder als Vertrauenspersonen Gespräche mit Behörden und Arbeitgebenden begleiten.
Gegenseitiges Verständnis als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit
Eine gegenseitige Sensibilisierung ist Grundvoraussetzung für gelingende Netzwerke. So müssen staatliche Behörden über Art und Umfang der Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen informiert sein. Die Rolle, Organisationszugehörigkeit und die Ansprechpartner*innen von engagierten Pat*innen sollte transparent sein. Ebenso die Qualitätsstandards von Organisationen, die Pat*innenschaftsprojekte umsetzen, sollten im Vorfeld deutlich gemacht und Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen kommuniziert werden. Zudem sollten sich die hauptamtlichen Koordinator*innen von Pat*innenschaftsprojekten über die Handlungsebenen und Funktionsweisen staatlicher Akteure informieren.
Zur Gestaltung gewinnbringender Netzwerke sollten zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Behörden gemeinsam die Art und den Umfang der Zusammenarbeit definieren. Hier gilt es zwischen Kooperationen auf Bundes- und auf lokaler Ebene zu unterscheiden. Grundlegende Kooperationsvereinbarungen können allgemeine Rahmenbedingungen auf Bundesebene schaffen, sollten aber auf regionaler Ebene detailliert werden.
Zusammenfassend wurde deutlich, dass der größte Erfolg bei der Arbeitsmarktintegration dann entsteht, wenn Pat*innenschaftsprojekte und staatliche Behörden in engem Austausch zusammenarbeiten. Sie nehmen im Prozess der Arbeitsmarktintegration jeweils unterschiedliche Rollen ein und ihre jeweiligen Unterstützungsangebote können sich durch eine enge Zusammenarbeit ergänzen.
Um solche Allianzen zu stärken, muss die Relevanz und Wirkungskraft von Pat*innenschaften bei der Arbeitsmarktintegration anerkannt und durch dauerhaft angelegte Förderstrukturen gestärkt werden.
Autorinnen: Naomi Mebus, BBE & Malica Christ, BBE